· Fachbeitrag · Umgang mit dem Finanzamt
Musterverfahren wird am 23.01. vom BFH verhandelt: Ist die Höhe der Kinderfreibeträge zu niedrig?
| Der BFH wird am Donnerstag, den 23.01.2025, zu mehreren Fragen der Familienbesteuerung mündlich verhandeln und entscheiden (Az. III R 33/24). Das Musterverfahren hat hinsichtlich der Kinderfreibeträge für viele Eltern erhebliche Bedeutung. Die Steuerberaterin Reina Becker, die als Prozessbevollmächtigte agiert, hat SSP dazu folgende Informationen zur Verfügung gestellt. |
Die unendliche Geschichte ‒ das Verfahren Kinderfreibetrag
Brisanz hat dieses Verfahren, da alle Einkommensteuerbescheide von Eltern seit dem Veranlagungszeitraum 2001 ‒ also seit über 20 Jahren ‒ hinsichtlich der Frage der Verfassungsmäßigkeit der Höhe der Kinderfreibeträge nur vorläufig (§ 165 AO) ergehen.
Das FG Niedersachsen war in einem vergleichbaren Fall im Jahr 2016 (Beschluss vom 02.12.2016, Az. 7 K 83/16, Abruf-Nr. 192536) zu der Überzeugung gelangt, dass der Gesetzgeber die Höhe der Kinderfreibeträge in verfassungswidriger Weise zu niedrig festlegt. Die vom Gesetzgeber verwendete Berechnungsweise führe dazu, dass die dortige Klägerin Einkommensteuer auf das Existenzminimum ihrer zwei Töchter (damals 16 und 21 Jahre alt, in Ausbildung) zahlen müsse. Der Senat hatte das Klageverfahren daher nach Art. 100 GG ausgesetzt und dem BVerfG die Frage vorgelegt, ob die gesetzliche Regelung zur Höhe der Kinderfreibeträge verfassungswidrig ist.
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