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  • · Fachbeitrag · Familienverträge

    Schenkung unter Ehegatten: Steuerris„Einzelkonto“ kennen und proaktiv vermeiden

    | Überträgt ein Ehegatte ein Konto, das nur auf seinen Namen läuft, auf seinen Ehegatten, liegt eine zu 100 Prozent steuerpflichtige Schenkung vor. Das gilt nach Auffassung des BFH zumindest dann, wenn der beschenkte Ehegatte nicht nachweisen kann, dass ihm ein Teil des Vermögens auf dem Konto schon gehört. Ehegatten tun deshalb gut daran, das Steuerrisiko „Einzelkonto“ proaktiv zu vermeiden. |

     

    BFH-Urteil belegt Steuerrisiko bei Übertragung eines Einzelkontos

    Der BFH hat mit dieser neuen Entscheidung nur noch einmal klargestellt, was eigentlich schon lange klar war: Ist ein Ehegatte Inhaber eines Kontos, das nur auf seinen Namen läuft, und überträgt er dieses Einzelkonto auf seinen Ehegatten, liegt eine Schenkung vor, die voll steuerpflichtig ist (BFH, Urteil vom 29.6.2016, Az. II R 4/14, Abruf-Nr. 173439).

     

    Gestaltungsmodell „Güterstandsschaukel“ kann helfen

    Haben Sie ein ähnliches Problem, können Sie die Schenkungsteuer gezielt verhindern. Das Zauberwort lautet „Güterstandsschaukel“.