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  • · Nachricht · Gesetzesvorhaben

    Mitarbeiterbeteiligung soll schon wieder verbessert werden

    | Das BMF und das BMJ planen ein „Zukunftsfinanzierungsgesetz“ mit Regelungen im Gesellschafts- und Steuerrecht. Insbesondere geht es hier um die Stärkung der steuerlichen Attraktivität von Aktien- und Vermögensanlagen sowie von Mitarbeiterkapitalbeteiligungen. So soll etwa der Freibetrag in § 3 Nr. 39 EStG von 1.440 Euro auf 5.000 Euro erhöht werden. |

     

    Hintergrund | Der Freibetrag war zuletzt erst im „Fondsstandortgesetz“, das seit dem 01.07.2021 gilt, erhöht worden. Er war damals vervierfacht worden. Außerdem werden Mitarbeiterbeteiligungen seit 2021 besser gefördert.

     

    Weiterführende Hinweise

    • Ein 15-minütiges Lehrvideo zur Neuregelung 2021 „Mitarbeiterbeteiligung ‒ Neuregelung macht sie noch attraktiver“ finden Sie auf ssp.iww.de → Abruf-Nr. 47444939
    Quelle: ID 48500926