· Nachricht · Gesetzesvorhaben
Mitarbeiterbeteiligung soll schon wieder verbessert werden
| Das BMF und das BMJ planen ein „Zukunftsfinanzierungsgesetz“ mit Regelungen im Gesellschafts- und Steuerrecht. Insbesondere geht es hier um die Stärkung der steuerlichen Attraktivität von Aktien- und Vermögensanlagen sowie von Mitarbeiterkapitalbeteiligungen. So soll etwa der Freibetrag in § 3 Nr. 39 EStG von 1.440 Euro auf 5.000 Euro erhöht werden. |
Hintergrund | Der Freibetrag war zuletzt erst im „Fondsstandortgesetz“, das seit dem 01.07.2021 gilt, erhöht worden. Er war damals vervierfacht worden. Außerdem werden Mitarbeiterbeteiligungen seit 2021 besser gefördert.
Weiterführende Hinweise
- Das Eckpunkte-Papier von BMF und BMJ finden Sie hier: www.iww.de/s6733
- Ein 15-minütiges Lehrvideo zur Neuregelung 2021 „Mitarbeiterbeteiligung ‒ Neuregelung macht sie noch attraktiver“ finden Sie auf ssp.iww.de → Abruf-Nr. 47444939
Quelle: ID 48500926