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Zukunftsfinanzierungsgesetz nimmt Formen an
| Die Bundesregierung will Start-ups und kleinen und mittleren Unternehmen den Zugang zum Kapitalmarkt erleichtern, den Rahmen für Mitarbeiterbeteiligungen verbessern und Investitionen in erneuerbare Energien fördern. Verpackt sind diese Neuerungen im „Gesetz zur Finanzierung von zukunftssichernden Investitionen (Zukunftsfinanzierungsgesetz ‒ ZuFinG)“, der jetzt dem Bundestag vorliegt. |
Zu den einzelnen Maßnahmen im ZuFinG (Abruf-Nr. 237331) gehört u. a., dass die Beteiligung von Mitarbeitern am Eigenkapital ihres Arbeitgebers gefördert werden soll. Dazu soll der Steuerfreibetrag von derzeit 1.440 Euro auf 5.000 Euro steigen. Allein hierfür kalkuliert die Bundesregierung ab 2025 eine jährliche Haushaltswirkung von minus 355 Mio. Euro ein. Den Anwendungsbereich der aufgeschobenen Besteuerung will die Bundesregierung „signifikant ausweiten“. Hierzu soll die Besteuerung künftig bis zur Veräußerung der Anteile aufgeschoben werden können, wenn der Arbeitgeber die Haftung für die anfallende Lohnsteuer übernimmt. Die Aufnahme von Eigenkapital soll ferner dadurch erleichtert werden, dass Unternehmen Mehrstimmrechtsaktien ausgeben dürfen. Kapitalerhöhungen sollen auch dadurch einfacher werden, dass u. a. die Grenze beim vereinfachten Bezugsrechtsausschluss im Aktienrecht von bisher zehn Prozent des Grundkapitals auf 20 Prozent angehoben wird.