· Fachbeitrag · Gesetzgebung
Jahressteuergesetz 2022: Experten unterbreiten in Anhörung zahlreiche Änderungsvorschläge
| Die Sachverständigen haben in einer öffentlichen Anhörung des Finanzausschusses eine Fülle von Anregungen zu dem von der Bundesregierung eingebrachten Jahressteuergesetz 2022 (20/3879, Abruf-Nr. 231874 ) gegeben. Das geht aus einer Meldung von „heute im Bundestag“ hervor, die SSP zuammenfasst. |
Die zentralen Inhalte des JStG 2022
Im Jahressteuergesetz ist vorgesehen, mehrere Freibeträge zu erhöhen und Immobilien-Abschreibungen zu verbessern. Außerdem soll die wegen der Corona-Pandemie eingeführte Home-Office-Pauschale dauerhaft entfristet und der maximale Abzugsbetrag von 600 Euro auf 1.000 Euro pro Jahr angehoben werden. Der Sparer-Pauschbetrag soll von 801 Euro auf 1.000 Euro für Alleinstehende und das Doppelte für Ehegatten bzw. Lebenspartner steigen.
Auszug aus den Experten-Statements
Deutsche Steuergewerkschaft
Die Deutsche Steuergewerkschaft befasste sich in ihrer Stellungnahme kritisch mit der Steuerpflicht der Energiepreispauschale für Renten- und Versorgungsbezieher. Es sei zwar nachvollziehbar, dass von der Energiepreispauschale Bedürftige stärker profitieren sollten als Besserverdiener. Die Besteuerung der Pauschale sei jedoch ein eklatanter Verstoß gegen die Grundsystematik des Steuerrechts. Nur Vermögensmehrungen, die aus einer wirtschaftlichen Tätigkeit resultierten, seien einkommensteuerrechtlich relevant. Die Energiepreispauschale stelle jedoch keinen originären Einkunftstatbestand dar.
Bei der Anhebung der linearen Abschreibung für neue Wohngebäude hält es die Steuergewerkschafz für unverständlich, warum die Regelung erst für Fertigstellungen ab dem 30.06.2023 gelten solle. Dies werde zu Verzögerungen bei der Fertigstellung von Gebäuden führen, um von der höheren Abschreibung profitieren zu können.
Die Einführung einer Jahrespauschale in Höhe von 1.250 Euro für häusliche Arbeitszimmer wurde zwar begrüßt, die Pauschale selbst aber als zu gering kritisiert. Verwiesen wurde auf Mietpreissteigerungen, die zum Beispiel in Berlin seit 2011 nahezu 50 Prozent betragen hätten. Dennoch sei die Begrenzung für abziehbare Aufwendungen für Arbeitszimmer seit 2010 nicht mehr angepasst worden.
Professoren Frank Hechtner und Heribert Anzinger
Er verwies darauf, dass sich Lebenswirklichkeiten verändern würden. Deshalb gebe es bei den Regelungen für Arbeitszimmer „noch Luft nach oben“. So könnte der Höchstbetrag mit der Jahrespauschale für Arbeitszimmer in Höhe von 1.250 Euro in Gleichklang gebracht werden. In diese Richtung ging auch die Argumentation von Professor Heribert Anzinger (Universität Ulm). Er begrüßte die Regelung der Home-Office-Pauschale, da sie im Unterschied zur Arbeitszimmer-Pauschale weder eine Deklaration noch eine Verifikation der persönlichen Verhältnisse in der Wohnung des Steuerpflichtigen erfordere. Der Gesetzgeber sollte daher überlegen, ob die Home-Office-Pauschale ganz an die Stelle der Arbeitszimmer-Pauschale treten könne.
Bundesverband der Lohnsteuerhilfeverein
Auch er kritisierte die Arbeitszimmer-Regelungen als unzureichend. Viele Arbeitnehmer hätten bereits jetzt signifikant höhere Aufwendungen. Eine Anhebung der Pauschale auf 1.800 Euro im Jahr sei deshalb sachgerecht. Zur Begrenzung der Kosten könnte die Jahrespauschale zeitanteilig gekürzt werden, wenn ein Arbeitszimmer in einzelnen Monaten nicht zur Verfügung stehe oder nicht benutzt werde. Dies hatte bereits der Bundesrat vorgeschlagen.
Immobilienverband Haus und Grund
Er begrüßte die geplante Beseitigung steuerrechtlicher und bürokratischer Hürden bei Installation und Betrieb von Photovoltaikanlagen.
Bundesverband der Solarwirtschaft
Der Bundesverband der Solarwirtschaft sprach sich für Ergänzungen aus. So sollten auch gemietete und geleaste Solaranlagen in die Neuregelung einbezogen werden. Die vorgesehene Umsatzsteuerbegünstigung sollte nicht nur für Photovoltaikanlagen, sondern auch für Solarthermieanlagen gelten.
Zentrale Immobilien Ausschuss
Der Zentrale Immobilien Ausschuss ZIA wies darauf hin, dass in Immobilien investierende Spezialfonds aus steuerlichen Gründen keine Photovoltaik-Anlagen errichten würden. Damit werde eine große Zahl von Marktteilnehmern von der Photovoltaik ausgeschlossen, und es werde viel Potenzial zur Erzeugung regenerativer Energie im Gebäudesektor verschenkt. Gerade die Immobilien der institutionellen Eigentümer könnten jedoch einen signifikanten Teil zur Klimawende beitragen.
Weiterführender Hinweis
- JStG 2022: Stellungnahme des Bundesrates und Gegenäußerung der Bundesregierung → https://dserver.bundestag.de/btd/20/042/2004229.pdf