· Fachbeitrag · Gestaltungsmodell des Monats
Vorbereitung auf Profisport-Karriere: Aufwendungen als Werbungskosten abziehbar
| Absolviert ein Spitzensportler bei der Polizei oder Bundeswehr eine Ausbildung und ist er einer Sportfördergruppe zugeteilt, kann er Kosten im Zusammenhang mit seinen sportlichen Aktivitäten als Werbungskosten geltend machen. Diese rechtskräftige Entscheidung des Finanzgerichts (FG) Thüringen enthält enormes Gestaltungspotenzial zum Abzug von Ausgaben im Zusammenhang mit sportlichen und außersportlichen Aktivitäten. |
Die Entscheidung des FG Thüringen
Das FG wies zwar darauf hin, dass die Ausübung von Sport regelmäßig zum Bereich der privaten Lebensführung gehöre. Gehe die ausgeübte sportliche Betätigung aber deutlich über die Ausübung des privaten Sports hinaus, können die damit verbundenen Kosten nahezu ausschließlich beruflich veranlasst sein (FG Thüringen, Urteil vom 25.9.2013, Az. 3 K 290/13; Abruf-Nr. 140878).
Wichtig | Diese Voraussetzungen waren im konkreten Fall nach Ansicht des FG erfüllt, weil folgende Kriterien vorlagen:
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