· Fachbeitrag · Gewerbesteuer
Erweiterte Grundstückskürzung: Wann sind PV-Anlagen und Ladestationen schädlich?
von Dipl.-Finanzwirt Marvin Gummels, Hage
| Per erweiterter Grundstückskürzung nach § 9 Nr. 1 S. 2 ff. GewStG die Gewerbesteuerbelastung umgehen oder zumindest senken ‒ der „Steuer-Hack“ erfreut sich großer Beliebtheit. Deswegen will ein Leser von SSP auch wissen, ob der Betrieb von PV-Anlagen schädlich für die lukrative Kürzung ist. Schließlich hat der Gesetzgeber die Schädlichkeitsgrenzen in den letzten Jahren immer wieder verändert. SSP klärt auf, was wann gilt und beleuchtet zudem das Modell „Ladestationen für Mieter“, das immer beliebter wird. |
So wirkt die erweiterte Grundstückskürzung
Erzielt ein Gewerbebetrieb einen Gewinn, unterliegt dieser der Gewerbesteuer. Und die beträgt je nach Hebesatz der Stadt oder Gemeinde, in der der Gewerbebetrieb angesiedelt ist, etwa 16 Prozent.
Gewerbetreibende, die diese Steuerbelastung vermeiden wollen, sollten prüfen, ob sie einen Antrag auf erweiterte Grundstückskürzung nach § 9 Nr. 1 S. 2 ff. GewStG stellen können. Ist der Antrag zulässig, darf der Gewinn des Gewerbebetriebs um den Teil des Gewerbeertrags gekürzt werden, der auf die Verwaltung und Nutzung des eigenen Grundbesitzes entfällt. Konkret: Betätigt sich der Gewerbebetrieb nur mit der Verwaltung und Nutzung des eigenen Grundbesitzes, beträgt die Kürzung 100 Prozent. Somit reduziert sich die Gewerbesteuer automatisch auf null Euro.
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