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  • 11.08.2017 · Nachricht · Gewerbesteuer

    Hinzurechnung zum Gewerbeertrag bei Reiseveranstaltern

    | Die Finanzverwaltung hat auf Bund-Länder-Ebene die Regeln zur Hinzurechnung nach § 8 Nr. 1d GewStG für Anmietungen von Reiseveranstaltern bei Fähr- und Kreuzfahrten abgestimmt. Es gilt Folgendes. |