11.08.2017 · Nachricht · Gewerbesteuer
Hinzurechnung zum Gewerbeertrag bei Reiseveranstaltern
| Die Finanzverwaltung hat auf Bund-Länder-Ebene die Regeln zur Hinzurechnung nach § 8 Nr. 1d GewStG für Anmietungen von Reiseveranstaltern bei Fähr- und Kreuzfahrten abgestimmt. Es gilt Folgendes. |
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