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  • 22.08.2018 · Nachricht · Grunderwerbsteuer

    Einheitliches Vertragswerk: BFH ändert Sichtweise zum Positiven

    | Wer eine schlüsselfertige Immobilie erwirbt und über das „ob“ und „wie“ der Bebauung kein Mitspracherecht hat, muss auch auf das noch nicht existierende Gebäude Grunderwerbsteuer zahlen. So lautet der Grundsatz zum „einheitlichen Vertragswerk“. Der BFH hat davon jetzt eine Ausnahme zugelassen. |