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  • · Fachbeitrag · Handwerkerleistung

    BFH: Auch die Dichtheitsprüfung einer Abwasserleitung ist steuerbegünstigt

    | Aufwendungen für die Überprüfung der Funktionsfähigkeit einer Anlage sind genauso als Handwerkerleistungen nach § 35a Abs. 3 EStG steuerlich abzugsfähig wie die Beseitigung eines Schadens oder vorbeugende Maßnahmen zur Schadensabwehr. Das hat der BFH klargestellt. |

     

    Der Hintergrund der BFH-Entscheidung

    Im konkreten Fall ging es um Kosten der Dichtheitsprüfung einer Abwasserleitung durch den TÜV. Der BFH begründet die Steueranrechnung wie folgt: Die regelmäßige Überprüfung von Geräten und Anlagen erhöht deren Lebensdauer, sichert die nachhaltige Nutzbarkeit, dient der vorbeugenden Schadensabwehr und zählt damit zum Wesen der Instandhaltung. Dies gilt auch, wenn darüber eine Bescheinigung „für amtliche Zwecke“ erstellt wird. Durch das Ausstellen einer solchen Bescheinigung wird eine handwerkliche Leistung weder zu einer gutachterlichen Tätigkeit noch verliert sie ihren Instandhaltungscharakter (BFH, Urteil vom 6.11.2014, Az. VI R 1/13; Abruf-Nr. 174486).

     

    • Beispiel

    Ein Handwerksbetrieb führt bei einer Abwasserleitung eine Dichtheitsprüfung durch. Die Kosten betragen 595 Euro brutto. Nachdem ein Leck festgestellt wurde, wird dieses abgedichtet. Dafür fallen zusätzlich 833 Euro brutto an.

     

    Steueranrechnung bisher

    Steueranrechnung neu

    Handwerkerleistung

    833 Euro

    1.428 Euro

    Steueranrechnung

    167 Euro

    286 Euro