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  • 30.01.2018 · Fachbeitrag · Handwerkerleistungen

    Ist die nachträgliche Verputzung ein Fall des § 35a Abs. 3 EStG?

    | Aufwendungen für Handwerkerleistungen mindern Ihre Steuerlast, wenn diese für Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen anfallen (§ 35a Abs. 3 EStG). Sind auch Aufwendungen begünstigt, wenn Sie Ihr Haus erst einige Zeit nach dem Einzug haben verputzen lassen? Mit dieser Frage muss sich der BFH befassen. Das FG Berlin meint „Nein“. |