· Fachbeitrag · Handwerkerleistungen
Maßgefertigte Möbel: Steueranrechnung nach § 35a EStG möglich?
| Ein Leser möchte wissen, ob er für die Maßanfertigung privater Möbel die Steuervergünstigung nach § 35a EStG in Anspruch nehmen kann? Die Antwort lautet: Teilweise ja. |
Hintergrund | Eine Steueranrechnung gibt es nur für solche Handwerkerleistungen, die im Privathaushalt des Steuerzahlers ausgeübt wurden. Weist die Rechnung des Schreiners also zum Beispiel 6.000 Euro aus, und entfallen davon 1.500 Euro auf die Anfahrt und die Arbeit für die Anpassungen der Möbel im Haushalt, wären immerhin 300 Euro auf die persönliche Steuerschuld anrechenbar (20 Prozent von 1.500 Euro).
Weiterführender Hinweis
- Welche Ausgaben Sie im Rahmen der Handwerker- bzw. haushaltsnahen Dienstleistungen steuermindernd geltend machen können, lesen Sie in der Sonderausgabe „Steuerspartipps zu § 35a EStG“. Diese finden Sie auf wiso.iww.de unter dem Reiter „Downloads“ in der Rubrik „Sonderausgaben“.
Quelle: Ausgabe 11 / 2012 | Seite 1 | ID 36128490