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  • · Fachbeitrag · Handwerkerleistungen/Haushaltsnahe Dienste

    § 35a EStG: Greift die Steueranrechnung auch bei für Angehörige getragene Aufwendungen?

    | Über § 35a EStG wird Ihnen eine direkte Steuerermäßigung von 20 Prozent der Bruttolohnkosten für haushaltsnahe Dienstleistungen, Beschäftigungsverhältnisse und Handwerkerleistungen gewährt. SSP-Leser fragen: Gilt die Steuerermäßigung auch dann, wenn die Aufwendungen für einen Angehörigen getätigt werden, wie einem kindergeldberechtigten Kind oder den eigenen Eltern? Dipl.-Fw. Marvin Gummels klärt auf. |

     

    Frage 1: Ich habe zwei kindergeldberechtigte Kinder. Das erste ist bereits 22 Jahre alt und studiert auswärts. Ich habe die Wohnung angemietet, und in den Nebenkosten sind auch haushaltsnahe Dienstleistungen/Handwerkerleistungen enthalten. Das zweite Kind ist neun Jahre alt. Bei außergewöhnlichen Arbeitseinsätzen lasse ich es nachmittags in meinem Haushalt betreuen.

     

    Lösung Kind 1: Die Steuerermäßigung für haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen setzt voraus, dass die Aufwendungen Ihren eigenen Haushalt betreffen. Das ist bei der Studentenwohnung grundsätzlich nicht der Fall, weil es sich um den Haushalt Ihres Kindes handelt. Dass Sie die Wohnung anmieten, ändert an diesem Umstand nichts. Dennoch haben Sie Glück. Denn solange es

       

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