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  • 15.11.2017 · Nachricht · Handwerkerleistungen/Haushaltsnahe Dienstleistung

    Vermieter muss haushaltsnahe Dienstleistungen ausweisen

    | Stecken in der Nebenkostenabrechnung Ihres Vermieters für Betriebs- und Heizkosten auch Zahlungen für haushaltsnahe Dienst- oder Handwerkerleistungen, können Sie dafür eine Steueranrechnung nach § 35a Abs. 3 EStG beantragen. Damit Sie dem Finanzamt nachweisbare Daten liefern können, hat das LG Berlin Vermietern aufgetragen, die nach § 35a EStG begünstigten Zahlungen in der Betriebskostenabrechnung aufzuführen. |