· Fachbeitrag · Haushaltsnahe Beschäftigung
Steueranrechnung nach § 35a EStG gibt es auch bei Barzahlung
| Die Steueranrechnung für haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse nach § 35 EStG gibt es ausnahmsweise auch, wenn die Haushaltshilfe bar bezahlt wird. Das ergibt sich aus einer Antwort der Bundesregierung auf die Anfrage eines Bundestagsabgeordneten. |
Nach Auskunft des Parlamentarischen Staatssekretärs im Bundesfinanzministerium, Hartmut Koschyk, ist die Barzahlung für die Steueranrechnung nach § 35a Abs. 1 EStG unschädlich, wenn das Haushaltsscheckverfahren angewendet wird und die Minijobzentrale zum Jahresende eine Bescheinigung über die Beiträge zur Rentenversicherung ausstellt. Dann winkt trotz Barzahlung eine Steueranrechnung von 20 Prozent der Ausgaben, maximal 510 Euro pro Jahr (Bundestags-Drucksache 18/51, Seite 35; Abruf-Nr. 140256).