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  • · Fachbeitrag · Haushaltsnahe Dienstleistung

    § 35a EStG: Das Steuerspar-Modell für Jedermann optimal nutzen

    | Obwohl wahrscheinlich 99 Prozent aller Steuerzahler haushaltsnahe Dienstleistungen beziehen, beantragt nur ein Bruchteil davon eine Steueranrechnung nach § 35a EStG . Auf die Steuerschuld angerechnet werden 20 Prozent der abgerechneten Leistung, maximal 4.000 Euro im Jahr. Haushaltsnahe Dienstleistungen stecken vor allem in den folgenden Kosten. |

     

    Nebenkosten-abrechnung

    Mieter sollten Vermieter bitten, ihnen eine detaillierte Aufschlüsselung für die Kosten der Reinigungsfirma, des Hausmeister- und Winterdienstes zukommen zu lassen.

    Wohngeld-

    abrechnung

    Eigentümer sollten sich einmal ganz genau die Wohngeldabrechnung Ihres Verwalters ansehen. Denn auch darin sind meist haushaltsnahe Dienstleistungen enthalten.

    Erben

    Lassen Erben die Wohnung des Verstorbenen ausräumen und Schönheitsreparaturen vornehmen, winkt den Erben eine Steueranrechnung. Der Haushalt des Verstorbenen wird zum Haushalt des Erben (Fußstapfentheorie).

    Möbellieferung

    Auch Kosten für die Spedition und für den Aufbau der Möbel stellen haushaltsnahe Dienstleistungen dar.

    Die Sonderausgabe „Haushaltsnahe Dienstleistungen“ mit allen Steuerspar-Tipps zum § 35a EStG finden Sie in „wiso.iww.de“ unter dem Reiter „Downloads“ in der Rubrik „Arbeitshilfen/Checklisten“ unter dem Stichwort „Sonderausgaben“.

     
    Quelle: Ausgabe 05 / 2012 | Seite 1 | ID 33194430