29.05.2019 · Nachricht · Haushaltsnahe Dienstleistung
§ 35a im Pflegeheim: Heimbewohner muss Kosten selbst tragen
| Für Aufwendungen wegen der Unterbringung in einem Heim oder zu dauernden Pflege können Sie die Steueranrechnung nach § 35a Abs. 2 S. 2 EStG nur dann in Anspruch nehmen, wenn Sie diese Kosten selbst getragen haben. Zahlt ein Angehöriger für Sie diese Kosten, scheidet zumindest der Steuerabzug nach § 35a EStG für ihn aus. Das hat der BFH entschieden. |
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