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  • 17.02.2015 · Fachbeitrag · Haushaltsnahe Dienstleistung

    Aufwendungen für die Betreuung einer Katze sind begünstigt

    | Wer seine Hauskatze in die Obhut eines professionellen Tierbetreuers gibt, kann die Aufwendungen als haushaltsnahe Dienstleistungen steuermindernd geltend machen. Das hat das FG Düsseldorf entschieden. |