Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • 09.02.2016 · Fachbeitrag · Haushaltsnahe Dienstleistung

    Betreutes Wohnen: Kosten für Notrufsystem sind anrechenbar

    | Aufwendungen für ein Notrufsystem beim betreuten Wohnen in einer Seniorenresidenz stellen haushaltsnahe Dienstleistungen dar, für die es eine Steueranrechnung nach § 35a EStG gibt. Das hat der BFH klargestellt. |