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  • 17.12.2015 · Fachbeitrag · Haushaltsnahe Dienstleistung

    Betreuung von Haustieren ist nach § 35a EStG begünstigt

    | Fahren Sie in den Urlaub oder auf Geschäftsreise und lassen in dieser Zeit Ihr Haustier von einem selbstständigen Pflegedienst für Haustiere betreuen, steht Ihnen jetzt auch „BFH-offiziell“ eine Steueranrechnung für haushaltsnahe Dienstleistungen zu. Einzige Bedingung: Das Haustier muss „im“ Haushalt betreut werden. |