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  • · Fachbeitrag · Haushaltsnahe Dienstleistung

    Keine Steueranrechnung für „Essen auf Rädern“

    | Lassen sich ältere Menschen, die nicht mehr selbst kochen können, warme Mahlzeiten liefern, gibt es keine Steueranrechnung nach § 35a EStG , entschied jetzt das FG Münster. |

     

    Bei der Steueranrechnung nach 35a EStG für haushaltsnahe Dienstleistungen ist Voraussetzung, dass die Dienstleistungen im Haushalt des Steuerzahlers stattfinden. Das ist bei „Essen auf Rädern“ nicht der Fall. Denn die eigentliche Leistung - die Zubereitung der Mahlzeiten - erfolgt außerhalb des Haushalts (Urteil vom 15.7.2011, Az: 14 K 1226/10; Abruf-Nr. 113125).

     

    PRAXISHINWEIS | Das FG hat die Aufwendungen für die Mahlzeiten aber wenigstens zum Abzug als außergewöhnliche Belastung nach § 33 EStG zugelassen.

     
    Quelle: Ausgabe 10 / 2011 | Seite 1 | ID 29277140

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