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  • · Fachbeitrag · Haushaltsnahe Dienstleistungen

    Begünstigte Leistungen „im Haushalt“: Diese neuen Urteile sollten Sie kennen

    | Bei haushaltsnahen Dienstleistungen und Handwerkerleistungen scheitert die 20-prozentige Steueranrechnung nach § 35a EStG häufig daran, dass die begünstigten Leistungen nicht „im“ Haushalt stattgefunden haben. Zwei aktuelle Urteile zu dieser Problematik machen Hoffnung und geben Ihnen neue Argumente an die Hand. |

    Die Streitfrage: Wann findet eine Leistung im Haushalt statt?

    In § 35a Absatz 1 bis 3 EStG ist nicht definiert, wann eine haushaltsnahe Dienstleistung oder eine Handwerkerleistung „im“ Haushalt stattfindet. Eine Aussage findet man lediglich in einem BMF-Schreiben. Dort steht, dass der Haushalt regelmäßig durch die Grundstücksgrenzen abgesteckt ist (BMF, Schreiben vom 15.2.2010, Az. IV C 4 - S 2296b/07/0003; Tz. 15; Abruf-Nr. 123499).

     

    Doch keine Regel ohne Ausnahme. Finden haushaltsnahe Dienstleistungen oder Handwerkerleistungen sowohl innerhalb als auch außerhalb Ihrer Grundstücksgrenzen statt, kommt es für die Frage der Steueranrechnung darauf an, ob eine einheitliche Leistung vorliegt oder ob die Leistung in eine Haupt- und Nebenleistung aufgeteilt werden kann.