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  • 19.12.2022 · Nachricht · Haushaltsnahe Dienstleistung

    Musterprozess zu Kosten der Müllabfuhr hat sich erledigt

    | „Ein Fehler bei der Fristberechnung durch einen rechtskundigen Prozessbevollmächtigten ist regelmäßig als fahrlässig einzustufen und stellt ein die Wiedereinsetzung ausschließendes Verschulden dar.“ Mit diesem Satz hat der BFH einem Musterpozess zum Abzug der Kosten der Müllabfuhr nach § 35a EStG ein abruptes Ende bereitet. Die Revision war unzulässig, weil der Prozessbevollmächtigte die Begründung verspätet eingereicht hatte. |