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  • · Nachricht · Haushaltsnahe Dienstleistungen

    Beim BFH: Kosten für Müllabfuhr und Abwasser absetzbar?

    | Sind Aufwendungen für Müllabfuhr und Abwasserbeseitigung als haushaltnahe Dienstleistungen nach § 35a Abs. 2, 4 EStG steuermindernd zu berücksichtigen? Mit dieser Frage muss sich der BFH befassen. Das FG Münster hat die Absetzbarkeit in der Vorinstanz verneint. |

     

    Das FG begründet das vor allem damit, dass die im Zusammenhang mit der Entsorgung von Müll und Abwasser erbrachten Dienstleistungen

    • typischerweise nicht von Haushaltsangehörigen erledigt und