28.02.2023 · Nachricht · Haushaltsnahe Dienstleistungen
§ 35a EStG für Pflegekosten Dritter nutzbar machen
| Immer mehr Menschen werden im privaten Wohnumfeld gepflegt und betreut. Für Steuerzahler, denen Aufwendungen für die ambulante Pflege und Betreuung eines Dritten (z. B. eines Angehörigen) erwachsen, eröffnet § 33a Abs. 2 S. 2 Halbs. 1 EStG im begrenzten Umfang eine Steuerermäßigung. Weil aber nur „eigene Aufwendungen“ steuerlich berücksichtigungsfähig sind, gilt es, das beim Abschluss des Pflege- bzw. Betreuungsvertrags zu berücksichtigen. |
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