· Fachbeitrag · Haushaltsnahe Dienstleistungen
§ 35a EStG: Wann kann der Mieter vom Vermieter gezahlte Kosten absetzen?
von Dipl.-Vw. Günter Göbel, Würzburg
| Wie muss ein Mieter oder Wohnungseigentümer nachweisen, welche Kosten einer Jahresabrechnung des Vermieters oder Hausverwalters auf ihn entfallen sind, um für diese die Steueranrechnung nach § 35a EStG (haushaltsnahe Dienstleistungen oder Handwerkerleistungen) ansetzen zu können? Mit dieser Frage muss sich der BFH befassen. |
FG Niedersachsen vertritt harte Linie
Das FG Niedersachsen hat in der Vorinstanz die Auffassung vertreten, dass sich der Mindestinhalt einer Jahresabrechnung aus dem BMF-Schreiben vom 09.11.2016 (Az. IV C 8 ‒ S 2296-b/07/10003 :008, Abruf-Nr. 190166) ergebe (FG Niedersachsen, Urteil vom 08.05.2019, Az. 4 K 120/18, Abruf-Nr. 218833). Die Vorgaben sind dort in den Randziffern 26 und 27 niedergelegt und lauten:
§ 35a EStG bei Miteigentümern von Wohnungseigentümergemeinschaften
Ist eine Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) Auftraggeber der haushaltsnahen Dienstleistung bzw. handwerklichen Leistung, kommt für den einzelnen Wohnungseigentümer eine Steuerermäßigung in Betracht, wenn in der Jahresabrechnung
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