· Nachricht · Haushaltsnahe Dienstleistungen
BMF ändert Anwendungsschreiben zu § 35a EStG
| Die Rechtsprechung des BFH zur Begünstigung von haushaltsnahen Dienstleistungen und Handwerkerleistungen der öffentlichen Hand, die nach öffentlich-rechtlichen Kriterien abgerechnet werden (z. B. BFH-Urteil vom 21.02.2018, Az. VI R 18/16, Abruf-Nr. 201752 ), hat das BMF veranlasst, das „große § 35a-Anwendungsschreiben“ vom 09.11.2016 (Abruf-Nr. 190166 ) bei den Punkten Straßenreinigung und Winterdienst zu ändern. |
Konkret: Mit Schreiben vom 01.09.2021 (Az. IV C 8 ‒ S 2296-b/21/10002 :001, Abruf-Nr. 224435) hat das BMF verfügt, dass in der Anlage 1 „Beispielhafte Aufzählung begünstigter und nicht begünstigter haushaltsnaher Dienstleistungen und Handwerkerleistungen“ die Beispiele „Straßenreinigung“ und „Winterdienst“ neu gefasst werden. Das sieht jetzt wie folgt aus:
| ||||
Maßnahme | Begünstigt | Nicht begünstigt | Haushaltsnahe Dienstleistung | Handwerkerleistung |
Straßenreinigung | ||||
| X | |||
| X | X | ||
Winterdienst | ||||
| X | |||
| X | X |
Weiterführende Hinweise
- Beitrag „Pflege von Angehörigen und Bekannten: So beteiligt sich das Finanzamt“, SSP 8/2021, Seite 6 → Abruf-Nr. 47377381
- Beitrag „Rollstuhlgerechter Umbau im Garten: § 33 oder § 35a EStG?“, SSP 4/2020, Seite 2 → Abruf-Nr. 46387590