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  • · Nachricht · Haushaltsnahe Dienstleistungen

    BMF ändert Anwendungsschreiben zu § 35a EStG

    | Die Rechtsprechung des BFH zur Begünstigung von haushaltsnahen Dienstleistungen und Handwerkerleistungen der öffentlichen Hand, die nach öffentlich-rechtlichen Kriterien abgerechnet werden (z. B. BFH-Urteil vom 21.02.2018, Az. VI R 18/16, Abruf-Nr. 201752 ), hat das BMF veranlasst, das „große § 35a-Anwendungsschreiben“ vom 09.11.2016 (Abruf-Nr. 190166 ) bei den Punkten Straßenreinigung und Winterdienst zu ändern. |

     

    Konkret: Mit Schreiben vom 01.09.2021 (Az. IV C 8 ‒ S 2296-b/21/10002 :001, Abruf-Nr. 224435) hat das BMF verfügt, dass in der Anlage 1 „Beispielhafte Aufzählung begünstigter und nicht begünstigter haushaltsnaher Dienstleistungen und Handwerkerleistungen“ die Beispiele „Straßenreinigung“ und „Winterdienst“ neu gefasst werden. Das sieht jetzt wie folgt aus:

     

    • Neue Vorgaben des BMF zu „Straßenreinigung“ und „Winterdienst“

    Maßnahme

    Begünstigt

    Nicht begünstigt

    Haushaltsnahe Dienstleistung

    Handwerkerleistung

    Straßenreinigung

    • Fahrbahn

    X

    • Gehweg

    X

    X

    Winterdienst

    • Fahrbahn

    X

    • Gehweg

    X

    X

     

     

    Weiterführende Hinweise

    • Beitrag „Rollstuhlgerechter Umbau im Garten: § 33 oder § 35a EStG?“, SSP 4/2020, Seite 2 → Abruf-Nr. 46387590
    Quelle: Ausgabe 10 / 2021 | Seite 3 | ID 47616277