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  • · Fachbeitrag · Kapitalvermögen

    Angehörigen-Darlehen: Fiskus wendet BFH-Urteile noch nicht an

    | Zinsen, die ein Steuerzahler aus einem Privatdarlehen an einen Familienangehörigen bezieht, unterliegen nach derzeitiger Gesetzeslage dem persönlichen Einkommensteuersatz, wenn der Darlehensnehmer die Zinsen steuerlich absetzt. Der BFH sieht das zwar anders ( WISO 10/2014, Seite 6 ), die Finanzverwaltung diskutiert aber noch, ob sie die BFH-Rechtsprechung anerkennen und umsetzen soll. |

     

    PRAXISHINWEIS | Beantragen Sie in Ihrer Einkommensteuererklärung trotzdem, dass Zinsen aus solchen Familien-Darlehen mit der Abgeltungsteuer von 25 Prozent besteuert werden. Berufen Sie sich auf die BFH-Urteile (vom 29.4.2014, Az. VIII R 9/13, Az. VIII R 44/13 und Az. VIII R 35/13; Abruf-Nrn. 142503, 142504 und 142505). Entspricht das Finanzamt Ihrem Antrag nicht, haben Sie zwei Möglichkeiten, um Ihr Recht auf Besteuerung mit 25 Prozent zu wahren:

    • 1. Sie legen gegen nachteilige Einkommensteuerbescheide Einspruch ein.
    • 2. Sie beantragen, dass Ihre Steuererklärung von der Bearbeitung zurückgestellt wird, bis auf Bundesebene eine Lösung gefunden worden ist und die BFH-Urteile veröffentlicht worden sind.
    Quelle: Ausgabe 12 / 2014 | Seite 1 | ID 43067686