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  • Fachbeitrag · Kinder

    BVerfG ist jetzt am Zug: Kinderfreibeträge zu gering und deshalb verfassungswidrig?

    | Das BVerfG muss sich mit der Frage befassen, ob der Gesetzgeber die Kinderfreibeträge (nicht nur) im Jahr 2014 in verfassungswidriger Weise zu niedrig bemessen hat. Das FG Niedersachsen ist davon überzeugt, und hat es auf 99 Seiten ausführlichst begründet. Erfahren Sie, was das für Eltern bedeutet und wie diese ihr Recht auf verfassungskonforme Kinderfreibeträge wahren. |

    Der steuer- und kindergeldrechtliche Hintergrund

    Nach der Rechtsprechung des BVerfG muss bei der Ermittlung des zu versteuernden Einkommens ein Betrag in Höhe des Existenzminimums steuerfrei bleiben. Auf den Teil des Einkommens, den man bei Bedürftigkeit als Sozialleistung erhalten würde, darf keine Einkommensteuer erhoben werden.

    Die Entscheidung des FG Niedersachsen

    Das FG Niedersachsen ist zur Überzeugung gelangt, dass der Gesetzgeber die Höhe der Kinderfreibeträge in verfassungswidriger Weise zu niedrig festgelegt hat. Es hat die tragenden Gründe der Entscheidung in neun Orientierungssätzen zusammengefasst (FG Niedersachsen, Beschluss vom 02.12.2016, Az. 7 K 83/16):