· Fachbeitrag · Kinder und Steuern
Steuererleichterungen für Kinder (Teil 5): Schulgeld für Privatschulen optimal absetzen
von Dipl.-Finanzwirt Marvin Gummels, Hage, www.steuer-webinar.de
| Kinder werden im Steuerrecht besonders begünstigt. Deswegen können Sie auch bis zu 5.000 Euro Schulgeld jährlich von der Steuer absetzen, wenn Ihr Kind eine Privatschule besucht ‒ egal ob Waldorfschule, christliche Schule oder Internat. Teil 5 der SSP-Beitragsreihe liefert Ihnen alle Details zu den Abzugsvoraussetzungen des § 10 Abs. 1 Nr. 9 EStG und zeigt Ihnen, wie Sie den Abzug geltend machen können. |
Die Voraussetzungen für den Sonderausgabenabzug
Der Sonderausgabenabzug von Schulgeldzahlungen ist in § 10 Abs. 1 Nr. 9 EStG geregelt. Damit das Finanzamt Ihre Aufwendungen als Sonderausgaben anerkennt, müssen Sie
- für den Besuch einer begünstigten Schule
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses SSP Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 12,00 € / Monat
Tagespass
einmalig 10 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig