· Fachbeitrag · Kinder und Steuern
Steuerliche Erleichterungen für Kinder (Teil 1): Kinderfreibeträge und Kindergeld
von Dipl.-Finanzwirt Marvin Gummels, Hage, www.steuer-webinar.de
| Kinder werden im Steuerrecht besonders begünstigt. Neben diversen Freibeträgen bestehen zahlreiche Möglichkeiten, Aufwendungen im Zusammenhang mit Kindern geltend zu machen. Da Gesetzgebung und Rechtsprechung sich laufend mit dem Thema „Kinder und Steuern“ befassen, ist es schier unmöglich, stets auf dem Laufenden zu sein und alle Abzugsmöglichkeiten zu nutzen. SSP startet deshalb eine Beitragsreihe. Teil 1 nimmt die Kinderfreibeträge und das Kindergeld für Sie unter die Lupe. |
Welche Kinder sind berücksichtigungsfähig?
Zunächst: Kind ist steuerlich nicht gleich Kind. Oder mit anderen Worten: Damit Sie für ein Kind von Steuerentlastungen profitieren können, muss das Kind bestimmte Anforderungen erfüllen.
Die Voraussetzungshürden in § 32 EStG
Die wichtigste Voraussetzung ist in § 32 EStG geregelt. Demnach muss es sich um ein im ersten Grad mit Ihnen verwandtes Kind oder um ein Pflegekind handeln. Dieses wird nur bis zum Ablauf des Monats berücksichtigt, in dem es das 18. Lebensjahr vollendet hat. Es gibt jedoch einige Ausnahmen zu Ihren Gunsten.
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