· Fachbeitrag · Kinderfreibeträge
Die Nichtanhebung der Kinderfreibeträge kann verfassungswidrig sein: Jetzt Rechte wahren
von Steuerberaterin Reina Becker, Westerstede, www.stb-reinabecker.de
| Im Steuerentlastungsgesetz 2022 ist nur der Grundfreibetrag erhöht worden. Verfassungsrechtlich geboten wäre es aber gewesen, auch die Kinderfreibeträge anzuheben. Das ist in der Vergangenheit parallel auch immer so praktiziert worden. Wahren Sie deshalb Ihre Rechte und stellen Sie einen „Herabsetzungsantrag“. SSP weist Ihnen den Weg. |
Darum geht es
Im Steuerentlastungsgesetz 2022 ist nur der Grundfreibetrag erhöht worden. Zwingend verfassungsrechtlich geboten wäre es aber aus meiner Sicht gewesen, auch die Kinderfreibeträge anzuheben.
Wer ist betroffen und was ist veranlasst?
Betroffen sind alle Steuerzahler, für die das Kindergeld und auch der Kinderbonus nur eine monatliche Erstattung zu viel einbehaltener Steuern ist. Denn die Einkommensteuer nimmt weder im Rahmen der Lohnsteuer noch bei Einkommensteuer-Vorauszahlungen Rücksicht auf Kinderfreibeträge.
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