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  • · Fachbeitrag · Kinderfreibeträge

    Getrennte Eltern: BFH setzt steuergünstiger Übertragung kindbedingter Freibeträge Grenzen

    | Getrenntlebende Eltern können bei der Übertragung des Kinder- und des Betreuungsfreibetrags nicht so jonglieren, wie sie es wollen. Sie sind an die gesetzlichen Übertragungsmöglichkeiten gebunden, entschied der BFH. |

     

    Die steuerliche Ausgangslage

    Leben Eltern getrennt, hat jeder Elternteil Anspruch auf den halben Kinderfreibetrag und den halben Freibetrag für Betreuung, Erziehung und Ausbildung (BEA-Freibetrag). Für 2016 sehen die Freibeträge wie folgt aus:

     

    Mutter

    Vater

    Kinderfreibetrag zu jeweils 50 Prozent

    2.304 Euro

    2.304 Euro

    BEA-Freibetrag zu jeweils 50 Prozent

    1.320 Euro

    1.320 Euro

    Gesamter Freibetrag

    3.624 Euro

    3.624 Euro