26.01.2022 · Nachricht · Kindergeld
Ausbildung zum Bankbetriebsfachwirt: Noch Erstausbildung?
| Eine einheitliche Erstausbildung ist nicht mehr anzunehmen, wenn die Erwerbstätigkeit des Kindes die hauptsächliche Tätigkeit bildet und sich die weiteren Ausbildungsmaßnahmen als eine auf Aufstieg gerichtete Nebensache darstellen. So lautet die Rechtsprechung des BFH. Anhand derer muss das FG Hessen jetzt prüfen, ob sich ein Bankkaufmann, der eine Ausbildung zum Bankfach- bzw. -betriebswirt absolviert, noch in einer einheitlichen – kindergeldsichernden – Berufsausbildung befindet. |
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses SSP Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 12,00 € Monat
Tagespass
einmalig 10 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig