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  • 26.01.2022 · Nachricht · Kindergeld

    Ausbildung zum Bankbetriebsfachwirt: Noch Erstausbildung?

    | Eine einheitliche Erstausbildung ist nicht mehr anzunehmen, wenn die Erwerbstätigkeit des Kindes die hauptsächliche Tätigkeit bildet und sich die weiteren Ausbildungsmaßnahmen als eine auf Aufstieg gerichtete Nebensache darstellen. So lautet die Rechtsprechung des BFH. Anhand derer muss das FG Hessen jetzt prüfen, ob sich ein Bankkaufmann, der eine Ausbildung zum Bankfach- bzw. -betriebswirt absolviert, noch in einer einheitlichen – kindergeldsichernden – Berufsausbildung befindet. |