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  • · Fachbeitrag · Kindergeld

    Kindergeld für im EU-Ausland lebendes Kind: BFH fragt EuGH

    | Der BFH hat den EuGH im Wege des Vorabentscheidungsersuchens um die Beantwortung von Rechtsfragen gebeten, die sich in Fällen mit Bezug zum EU-Ausland bei der Bestimmung des Kindergeldberechtigten ergeben können. |

     

    Der EuGH muss unter anderem beantworten, ob die deutschen Familienkassen für das im EU-Ausland lebende Kind Kindergeld zahlen müssen, sofern dort für das Kind - aus welchen Gründen auch immer - kein Kindergeld gezahlt wird. Zu klären ist auch, ob der im Inland lebende Elternteil den Kindergeldanspruch geltend machen kann, wenn der im Ausland lebende - eigentlich kindergeldberechtigte - Elternteil aus Unwissenheit keinen Kindergeldantrag stellt (BFH, Beschluss vom 8.5.2014, Az. III R 17/13; Abruf-Nr. 142342).

     

    PRAXISHINWEIS | Lehnt die Familienkasse in vergleichbaren Fällen die Auszahlung von Kindergeld für das im EU-Ausland lebende Kind ab, hilft bis zur EuGH-Entscheidung nur ein Einspruch gegen den Ablehnungsbescheid und ein Antrag auf Ruhen des Verfahrens.

    Quelle: Ausgabe 09 / 2014 | Seite 3 | ID 42869251