· Nachricht · Krankheitskosten
Zumutbare Belastung ist verfassungsgemäß: Unterlegene Steuerzahler ziehen vor den BFH
| Die Entscheidung des FG Rheinland-Pfalz (Az. 4 K 1970/10 ), dass der Ansatz einer zumutbaren (Eigen-)Belastung bei der steuerlichen Berücksichtigung von Krankheitskosten als außergewöhnliche Belastungen ( § 33 EStG ) nicht verfassungswidrig ist, hat ein Nachspiel. Die unterlegenen Steuerzahler haben der Redaktion des WISO SteuerBrief mitgeteilt, dass sie gegen die Nichtzulassung der Revision Beschwerde beim BFH einlegen werden. |
PRAXISHINWEIS | Damit können sich Betroffene nicht nur auf ein vor dem FG Sachsen anhängiges Verfahren (mit dem Az. 1 K 764/11) berufen, sondern hoffentlich bald auch auf ein Verfahren vor dem BFH. Wir halten Sie auf dem Laufenden. Der Vorteil eines vor dem BFH anhängigen Verfahrens ist: Im Falle eines Einspruchs muss das Finanzamt einem Steuerzahler Ruhen des Verfahrens bis zu einer Entscheidung des BFH gewähren (§ 363 Abs. 2 Satz 2 Abgabenordnung). |