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  • 21.01.2016 · Fachbeitrag · Leserforum

    Arbeitszimmer im Eigenheim: Bei Trennung droht Steuerpflicht

    | Eine Leserin fragt: Mein Ehemann und ich haben 2014 eine Wohnung gekauft. Ein Zimmer ist als häusliches Arbeitszimmer genutzt, ein zweiter Raum untervermietet worden. 2015 haben wir uns getrennt und ich habe meinem Mann den Anteil an der Wohnung abgekauft. Müssen wir im Rahmen der letztmaligen Zusammenveranlagung für 2015 ein privates Veräußerungsgeschäft versteuern, weil die Wohnung ja nicht ausschließlich zu eigenen Wohnzwecken genutzt wurde? |