· Fachbeitrag · Leserforum
Kinderbetreuungskosten: Mindert ein Zuschuss des Arbeitgebers den Sonderausgabenabzug?
| Kann eine Familie, die vom Arbeitgeber einen steuerfreien Zuschuss zu den Kindergartenkosten erhält, Kinderbetreuungskosten trotzdem in voller Höhe als Sonderausgaben geltend machen? Die Finanzverwaltung meint „Nein“, so eine aktuelle Leserzuschrift. WISO dagegen sagt „Ja“. Erfahren Sie nachfolgend, worauf WISO diese Ansicht stützt und was Eltern veranlassen sollten, um sich den vollen Sonderausgabenabzug zu sichern. |
Der Sonderausgabenabzug für Kinderbetreuungskosten
Eltern können Kinderbetreuungskosten mit bis zu zwei Drittel der angefallenen Kosten als Sonderausgaben absetzen. Maximal abziehbar sind 4.000 Euro pro Jahr und Kind (§ 10 Abs. 1 Nr. 5 EStG).
BMF-Schreiben liefert keine Antwort zur Streitfrage
Ausführliche Informationen zum Abzug von Kinderbetreuungskosten stehen in einem BMF-Schreiben (vom 14.3.2012, Az. IV C 4 - S 2221/07/0012 :012, Abruf-Nr. 121317). Darin steht aber nichts dazu, ob die entstandenen Kinderbetreuungskosten zu kürzen sind, wenn ein Arbeitgeber steuerfreie Zuschüsse zur Kinderbetreuung nach § 3 Nr. 33 EStG gewährt.
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