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  • · Fachbeitrag · Leserforum

    So machen Sie Ihre Aufwendungen für Pflegeleistungen steuerlich optimal geltend

    | Das Thema „Wie kann ich selbst getragene Pflegekosten von der Steuer absetzen“ interessiert immer mehr Menschen. Das zeigen vermehrte Anfragen aus der Leserschaft. Erfahren Sie deshalb in einer kleinen Beitragsserie, wie Sie eigene Pflegekosten sowie Pflegeaufwendungen für andere Personen optimal in Ihrer Steuererklärung ansetzen und damit Ihre Steuerbelastung senken. |

    Aufwendungen für die eigene Pflege im Heim

    Sind Sie oder Ihr Ehegatte pflegebedürftig und müssen damit zusammenhängende Aufwendungen selbst tragen, können Sie diese prinzipiell als außergewöhnliche Belastung geltend machen (§ 33 Abs. 1 EStG). Da manchmal aber auch der Ansatz eines Behindertenpauschbetrags in Frage kommt, muss ausgerechnet werden, was besser ist. Wie Sie die steuerlich attraktivste Alternative ermitteln, wird am besten anhand von Beispielberechnungen deutlich.

     

    • Beispiel

    Der alleinstehende 80-jährige Herr Huber ist wegen Krankheit dauernd pflegebedürftig (Pflegestufe III) und deshalb in einem Pflegeheim untergebracht. Die Kosten für das Pflegeheim betragen 35.000 Euro pro Jahr. Davon übernimmt die Pflegeversicherung 17.200 Euro. Der Gesamtbetrag der Einkünfte von Herrn Huber beträgt 40.000 Euro.