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Stromkostenzuschuss des Arbeitgebers steuerfreier Sachbezug?
| Ein Leser fragt „Kann mir mein Arbeitgeber einen Zuschuss zu meinen privaten Stromkosten in Höhe von 44 Euro pro Monat gewähren, ohne dass dafür Steuern und Sozialabgaben anfallen?“ |
Antwort | Ja, das ist möglich. Ein Sachbezug liegt immer dann vor, wenn der Arbeitgeber die Zahlung an den Arbeitnehmer mit der Auflage verbindet, dass dieser den Geldbetrag nur in einer bestimmten Weise verwenden darf (BFH, Urteil vom 11.11.2010, Az. VI R 27/09, Abruf-Nr. 110548).
Quelle: ID 43935136