· Nachricht · Lohnsteuer
44-Euro-Freigrenze: Versandpauschale wird eingerechnet
| In die Ermittlung der 44-Euro-Freigrenze bei Sachbezügen sind auch Versand- und Verpackungskosten einzubeziehen, die der Arbeitgeber dafür zahlt, dass die Waren direkt an die Arbeitnehmer verschickt werden. Wird die Freigrenze dadurch überschritten, wird der Sachbezug lohnsteuerpflichtig. Das hat der BFH klargestellt. |
Das Urteil lässt sich wie folgt zusammenfassen (BFH, Urteil vom 06.06.2018, Az. VI R 32/16, Abruf-Nr. 203070):
- Beim Sachbezug ist der übliche Endpreis nach § 8 Abs. 2 EStG der Endverbraucherpreis.
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