· Fachbeitrag · Lohnsteuer
Arbeitgeberleistung: Erfreuliche Nachrichten zu Gesundheitsförderung und Prepaid-Kreditkarten
| Immer mehr Arbeitgeber setzen auf steuerfreie Gehaltsextras, um Mitarbeiter zu binden und zu motivieren. Erfreuliche Nachrichten gibt es zu zwei Instrumenten, die dadurch noch mehr in den Fokus rücken könnten: Der Gesundheitsförderung nach § 3 Nr. 34 EStG und der Gewährung von Sachbezügen über Prepaid-Kreditkarten. Beide Incentives dürften künftig steuerlich problemlos beim Finanzamt durchgehen. |
Der Gesundheitsfreibetrag und die Nachweispflichten
§ 3 Nr. 34 EStG bietet Arbeitgebern die Möglichkeit, jedem Mitarbeiter steuerfreie Leistungen und Zuschüsse bis zu 500 Euro im Jahr zur Förderung der Gesundheit zukommen zu lassen. Zwei Voraussetzungen müssen erfüllt sein:
- Zusätzlichkeitserfordernis: Die Leistung oder der Zuschuss muss zusätzlich zum geschuldeten Arbeitslohn erbracht werden.
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