· Fachbeitrag · Lohnsteuer
Arbeitnehmer mit Dienstwagen oder -fahrrad: Steueränderungen 2019 kennen und umsetzen
| Viele Steueränderungen, die am 01.01.2019 in Kraft getreten sind, betreffen Arbeitnehmer. SSP geht an dieser Stelle auf die Änderungen näher ein, die für Arbeitnehmer wichtig sind, die einen Dienstwagen oder ein Dienstfahrrad haben. Alle Änderungen befassen sich mit der Frage, wie der geldwerte Vorteil für die Privatnutzung zu ermitteln ist. Gute Nachrichten gibt es da vor allem für die Überlassung von Elektro- und Hybrid-Elektrofahrzeugen bzw. von E-Bikes. |
Geldwerter Vorteil bei „normalen“ Dienstwagen
Dürfen Sie einen „normalen“ Dienstwagen sowohl privat als auch für Fahrten zwischen Ihrer Wohnung und der ersten Tätigkeitsstätte nutzen, müssen Sie einen geldwerten Vorteil versteuern.
Die Grundsätze zur Ermittlung des geldwerten Vorteils
Wenn Sie kein Fahrtenbuch führen, gelten zwei Bemessungsgrundlagen:
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