· Fachbeitrag · PV-Anlage
Mieterstrom und Mieterstrommodell: So ist steuerlich abzurechnen
von Dipl.-Finanzwirt Marvin Gummels, Hage
| Viele Vermieter versorgen ihre Mieter mit Strom, der von einer PV-Anlage produziert wird. Dabei wird entweder nur der produzierte Strom geliefert oder der Mieter wird vom Vermieter komplett mit Strom versorgt (Mieterstrommodell). Doch was gilt eigentlich für die Besteuerung, v. a. mit Blick auf die Umsatzsteuer? Handelt es sich um eine Nebenleistung zur steuerfreien Vermietung oder um eine eigenständige umsatzsteuerpflichtige Hauptleistung? SSP klärt auf. |
Szenario 1: Mieterstrom ohne Wahlmöglichkeit des Mieters
In diese Fallgruppe sind wohl die meisten PV-Anlagen auf Vermietungsobjekten einzuordnen.
So funktioniert das Modell
Der Vermieter installiert auf der Immobilie eine PV-Anlage und verkauft den Strom vorrangig an den Mieter. Der Kaufpreis für jede kWh kann dabei frei verhandelt werden. In der Praxis liegt er regelmäßig etwas unter dem günstigsten Preis am Markt, damit die Stromlieferung sowohl für den Vermieter als auch für den Mieter vorteilhaft ist (Grafik unten: 25 Ct/kWh). Erzeugter ‒ vom Mieter nicht genutzter ‒ Strom wird an den Netzbetreiber veräußert (EEG-Vergütung, Grafik unten: 8,4 Ct/kWh). Produziert die PV-Anlage keinen bzw. nicht genügend Strom, muss der Mieter am Markt Strom zukaufen. Dafür schließt er einen normalen Stromvertrag ab (Grafik unten: 30 Ct/kWh).
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