· Fachbeitrag · Lohnsteuer
Beschäftigung von Schülern und Studenten als Aushilfen während der Ferienzeit im Jahr 2017
| In den Schul- und Semesterferien bemühen sich viele Schüler und Studenten um einen Ferienjob. Auch für Arbeitgeber sind Ferienaushilfen interessant. Durch den befristeten Einsatz können urlaubsbedingte Personalengpässe vermieden sowie saisonale Arbeitsspitzen ausgeglichen und bei richtiger Gestaltung sogar Personalkosten gespart werden. Außerdem lernt das Unternehmen potenzielle Arbeitnehmer kennen. SSP stellt Ihnen die Regelungen vor, die 2017 im Lohnsteuer-, Sozialversicherungs- und Arbeitsrecht für Aushilfen gelten. |
Schüler und Studenten im Arbeitsrecht
Aushilfsbeschäftigungen in den Schul- oder Semesterferien erfolgen in der Regel als abhängiges Dienstverhältnis. Eine selbstständige Tätigkeit liegt nur in Ausnahmefällen vor. Dafür müssten folgende Hauptkriterien erfüllt sein:
- Die Ferienaushilfe müsste Zeit und Ort der Tätigkeit im Wesentlichen selbst bestimmen können,
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