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  • · Fachbeitrag · Lohnsteuer

    BFH: Gilt der Belegschaftsrabatt auch bei Warenlieferung durch „Nicht-Arbeitgeber“?

    | Verbilligte oder unentgeltliche Warenlieferungen und Dienstleistungen des Arbeitgebers an Mitarbeiter stehen hoch im Kurs. Schließlich bleiben geldwerte Vorteile von bis zu 1.080 Euro pro Jahr lohnsteuerfrei. Der BFH musste jetzt klären, ob die Regelung des § 8 Abs. 3 EStG auch gilt, wenn nicht der Arbeitgeber die Vorteile gewährt, sondern ein von ihm beauftragter Dritter. Er hat das bejaht. |

    Die Grundsätze zum Belegschaftsrabatt

    Steuerlich begünstigt sind der verbilligte oder unentgeltliche Bezug von Waren und Dienstleistungen, die der Arbeitgeber nicht nur für den Bedarf seiner Arbeitnehmer herstellt, vertreibt oder erbringt

    • durch den „Rabattfreibetrag“ von 1.080 Euro