· Nachricht · Lohnsteuer
BFH: Vom Arbeitgeber übernommene Übernachtungskosten bei Gesundheitstagen sind nicht nach § 3 Nr. 34 EStG begünstigt
| Übernachtungs- und Verpflegungsleistungen zählen nicht zu den nach § 3 Nr. 34 EStG begünstigten Leistungen zur Verbesserung des allgemeinen Gesundheitszustands und der betrieblichen Gesundheitsförderung. Das hat der BFH klargestellt. Übernimmt der Arbeitgeber solche Kosten im Rahmen von „Gesundheitstagen“, stellt die Kostenübernahme lohnsteuerpflichtigen Arbeitslohn dar ( BFH, Urteil vom 23.11.2023, Az. VI R 24/21, Abruf-Nr. 239881 ). |
Quelle: Ausgabe 03 / 2024 | Seite 4 | ID 49923047