09.05.2018 · Nachricht · Lohnsteuer
Bustransfer zur Betriebsveranstaltung führt nicht zu Arbeitslohn
| Kosten für den Shuttle-Transfer vom Unternehmenssitz zum Ort der Betriebsveranstaltung sind keine Zuwendungen an Arbeitnehmer. Das gilt für das FG Düsseldorf jedenfalls, wenn es sich um eine Jubilarfeier handelt. Dann sind die Kosten steuerfreier Reisekostenersatz und bleiben somit bei der Frage, ob die Kosten den Betriebsveranstaltungsfreibetrag von 110 Euro je Mitarbeiter überstiegen haben, außer Ansatz. |
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