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Hochschulprofessor: Ist Forschungspreisgeld Arbeitslohn?
| Ist das Forschungspreisgeld, das ein Hochschulprofessor für bestimmte wissenschaftliche Leistungen in seinem Forschungsbereich erhält, als steuerpflichtiger Arbeitslohn anzusehen? Mit dieser Frage muss sich der BFH auseinandersetzen. Das FG Münster hat in der Vorinstanz auf „Arbeitslohn“ entschieden. |
In konkreten Fall hatte der Professor im Rahmen eines Habilitationsvorhabens in den Jahren 2006 bis 2016 acht Publikationen zu seinem Forschungsfeld veröffentlicht. Aufgrund dieser Arbeiten und einer Probevorlesung erkannte die Universität ihm im Jahr 2016 die Habilitation zu und übergab ihm einen mit einem Geldbetrag dotierten Forschungspreis. Das Finanzamt ordnete den Betrag den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit zu. Der Professor wandte ein, dass der Forschungspreis nicht zu versteuern sei. Damit kam er beim FG nicht durch: Auch Preise und die damit verbundene Dotation führen zu Erwerbseinnahmen und damit zu Arbeitslohn, wenn die Zuwendung wirtschaftlich den Charakter eines leistungsbezogenen Entgelts hat. Im Urteilsfall stelle sich der Erhalt des Preisgelds im weitesten Sinne als Gegenleistung für das Zurverfügungstellen der Arbeitskraft als Professor bei der Hochschule dar, weil Forschung und Publikation von Forschungsergebnissen zu den Dienstaufgaben als Hochschullehrer gehörten. Als privat veranlasst seien dagegen nur Preise zu beurteilen, die für das Lebenswerk, die Persönlichkeit oder das Gesamtschaffen verliehen würden (FG Münster, Urteil vom 16.03.2022, Az. 13 K 1398/20 E, Abruf-Nr. 228960).
PRAXISTIPP | Das FG hat wegen grundsätzlicher Bedeutung die Revision zugelassen. Der Professor hat sie eingelegt. Der Musterprozess wird beim BFH unter dem Az. VI R 12/22 geführt. |