· Fachbeitrag · Lohnsteuer
Neue Kaufkraftzuschläge für Auslandsentsendung
| Arbeitgeber, die Mitarbeiter ins Ausland entsenden, können diesen höhere Lebenshaltungskosten im Ausland durch Zahlung eines Kaufkraftzuschlags abgelten. Wichtig zu wissen, dass sich die Kaufkraftzuschläge für viele Länder zum 1. Januar erhöht haben. |
PRAXISHINWEIS | Der Vorteil des Kaufkraftausgleichs liegt darin, dass diese Zahlung unter den Voraussetzungen des § 3 Nr. 64 Satz 3 EStG beim Arbeitnehmer steuerfrei ist. Die neuen Werte finden Sie im BMF-Schreiben vom 9. Januar 2012 (Az. IV C 5 - S 2341/10/10003; Abruf-Nr. 120434). |
Quelle: Ausgabe 03 / 2012 | Seite 4 | ID 31754030